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   SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16   

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SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16 (https://dejure.org/2017,96623)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 05.10.2017 - S 61 SB 160/16 (https://dejure.org/2017,96623)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - S 61 SB 160/16 (https://dejure.org/2017,96623)
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  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Dies gilt auch für psychosomatische oder psychische Behinderungen und Krankheitsbilder (vgl. BSG, Urteil v. 11.08.2015, B 9 SB 1/14 R, SozR 4-3250 § 69 Nr. 21).

    Psychische Störungen, die sich spezifisch auf das Gehvermögen auswirken, können damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind (vgl. BSG, Urteil v. 11.08.2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.05.2016 - L 5 SB 108/14 -, juris).

    Und insbesondere konnte der Beklagte aufgrund der vorliegenden Befundberichte nicht zuverlässig einschätzen, ob die Störungen der Klägerin einem Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen gleichzusetzen sind, wobei die Bedingungen bei psychischen Erkrankungen sogar nieder-schwelliger sein können (BSG, Urteil v. 11.08.2015 a.a.O., Rn. 18 ff).

  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 7/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen "G" - Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Denn es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises, sondern lediglich um Regelbeispiele, die für andere Behinderte als Vergleichsmaßstab dienen (vgl. BSG, Urteil v. 24.04.2008, B 9/9a SB 7/06 R, SozR 4-3250 § 146 Nr. 1).

    Aus ihnen ergibt sich, welche Funktionsstörungen in welcher Ausprägung vorliegen müssen, bevor angenommen werden kann, dass ein Behinderter infolge einer Einschränkung des Gehvermögens "in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist" (BSG, Urteil v. 24.04.2008, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2016 - L 5 SB 108/14
    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Psychische Störungen, die sich spezifisch auf das Gehvermögen auswirken, können damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen, auch wenn sie Anfallsleiden oder Orientierungsstörungen nicht gleichzusetzen sind (vgl. BSG, Urteil v. 11.08.2015, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.05.2016 - L 5 SB 108/14 -, juris).
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Hierbei handelt es sich um Wegstrecken von 2 km Länge bei einer Fußwegdauer von etwa einer halben Stunde (vgl. BSG, Urteil v. 10.12.1987, 9a RVs 11/87, BSGE 62, 273).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2014 - L 11 AS 1343/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Auch kann die Behörde nicht mit Erfolg geltend machen, dass sie gerade die vom Ge-richt vorgenommenen Ermittlungen für nicht erforderlich hält (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 26.05.2014 - L 11 AS 1343/13 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2009 - L 4 KR 108/09

    Übernahme von Kosten für ein von einem Sozialgericht eingeholten Gutachten durch

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Die Anwendung des § 192 Abs. 4 SGG setzt nicht voraus, dass das Gericht nach den von ihm nachgeholten Ermittlungen zu einem anderen Ergebnis kommt als die Behörde im Verwal-tungsverfahren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 11.08.2009 - L 4 KR 108/09 B, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2010 - L 18 (8) R 199/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Braunschweig, 05.10.2017 - S 61 SB 160/16
    Insoweit kann für § 192 Abs. 4 SGG nichts anderes gelten als für die anderen Kostenentscheidungen nach §§ 192, 193 SGG, bei denen auch stets auf die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Falls abzustellen ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.04.2010 - L 18 (8) R 199/05 - m.w.N., juris).
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